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AGB der workXL AG für die Niedersächsische Ausschreibungsdatenbank

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

(1) Die workXL AG (im Folgenden workXL), Waldemarstr. 33, 10999 Berlin, betreibt das Internetportal DTAD – Deutscher Auftragsdienst (im Folgenden Auftragsdienst genannt) und weitere, vergleichbare Auftrags- bzw. Ausschreibungsdienste sowie damit verbundene Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang ist workXL auch der Vertragspartner aller Kunden der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank. Der Service wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt.

 

(2) workXL recherchiert und vermittelt im Rahmen des Auftragsdienstes gewerbliche, private und öffentliche Aufträge bzw. Ausschreibungen zwischen registrierten Nutzern. Im Folgenden wird übergreifend von Auftragsinformationen gesprochen.

 

(3) Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Andere Bedingungen werden auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung von workXL gültig. Es gilt die auf der Homepage der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank abrufbare Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Registrierung

 

(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Nutzung der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragsdienstes ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit workXL. Dieser ist zur Nutzung von kostenfreien Leistungen wie etwa ein Testzugang, Newsletter o. ä. als auch für kostenpflichtige Angebote nötig. Der Abschluss erfolgt durch Online-Registrierung des Nutzers bei der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank.

 

(2) Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgetreue Informationen vorzulegen. Der Nutzer verpflichtet sich, workXL alle eintretenden Änderungen der gemachten Anmeldungsdaten unverzüglich mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung. workXL behält sich vor, die Zulassung ohne Angabe von Gründen, insbesondere jedoch wegen falscher Angaben bei der Anmeldung, jederzeit fristlos zu widerrufen.

 

(3) Auftragnehmer sind Nutzer, die über die Niedersächsische Ausschreibungsdatenbank und den Auftragsdienst Zugang zu Auftragsinformationen bekommen. workXL stellt diesen Dienst ausschließlich Auftragnehmern, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind, bereit.

 

§ 3 Leistungsumfang

 

(1) workXL bietet Auftragnehmern den kostenpflichtigen Zugang zu Auftragsinformationen von öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftraggebern an.

1. Der Zugang zu Auftragsinformationen wird in der Regel durch den Abschluss eines gesonderten Abonnementvertrages bereitgestellt.

2. Sofern workXL die Möglichkeit von kostenpflichtigen Einzelabrufen von Auftragsinformationen anbietet, können Auftragnehmer auf Basis eines Micropayment-Systems einzelne Auftragsinformationen abrufen.

3. Auftragnehmer können Angebote auf eingesehene Auftragsinformationen abgeben.

4. workXL bietet keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Auftragsinformationen.

 

(2) Durch den Auftragsdienst vermittelte Verträge zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern kommen unmittelbar zwischen den jeweiligen Nutzern zustande und werden außerhalb der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragsdienstes geschlossen, erfüllt und abgewickelt. workXL wird kein Vertragspartner der geschlossenen Verträge.

(3) workXL kann Änderungen und Weiterentwicklungen der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank vornehmen. Für die nach Datum und Uhrzeit bestimmten Angaben des Services gilt ausschließlich die Systemuhr von workXL.

 

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen

 

(1) Die Preise für Abonnements, zusätzliche Guthaben, Einzelabrufe usw. sind der jeweils geltenden Preisliste der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank zu entnehmen.

 

(2) Kostenpflichtige Dienste im Rahmen der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank werden unmittelbar nach Rechnungsstellung durch workXL, durch andere Betreiber des Auftragsdienstes oder weitere beauftragte Unternehmen zur Zahlung fällig und können mittels Erteilung einer schriftlichen Einzugsermächtigung, durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder, falls auf den Webseiten der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank vorgesehen, per Kreditkarte beglichen werden. Einzelabrufe von Auftragsinformationen außerhalb eines Abonnements werden unmittelbar durch ein Micropayment-System (z. Z. noch in Arbeit) abgewickelt.

 

(3) Kostenpflichtige Dienste werden im Voraus für die jeweilig eingegangene Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Kommt der Nutzer seiner Pflicht zur Gegenleistung nicht nach, kann workXL den Zugang zur Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank bis zur Bewirkung der gesamten Gegenleistung sperren.

 

(4) Bei Zahlungsverzug ist workXL berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren zu erheben.

 

§ 5 Laufzeit und Kündigung

 

(1) Verträge zu kostenpflichtigen Leistungen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist, mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.

 

(2) Die Kündigung bedarf der Textform (Brief, Telefax oder E-Mail). Die Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam.

 

(3) Vertragsbeginn und -ende eines abgeschlossenen Abonnements bleiben unberührt, wenn durch den Nutzer Änderungen im Leistungsumfang vorgenommen werden. § 5 (2) gilt entsprechend.

 

(4) Beiden Vertragsparteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für workXL insbesondere gegeben:

· Wenn der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch workXL abgestellt hat;

· Wenn über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in diesem Sinne ist workXL zudem berechtigt, den Zugang des Nutzers zu workXL zu sperren.

 

(5) Mit Vertragsende erlischt das Recht auf Nutzung der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragdienstes.

 

§ 6 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

 

(1) Alle Rechte am Auftragsdienst liegen auf Seiten von workXL bzw. bei den jeweils auf den Webseiten des Auftragsdienstes genannten Betreibergesellschaften. Eine Speicherung und Drittverwertung ist, soweit nicht ausdrücklich erlaubt oder in einem Vertrag bestimmt, nicht zulässig.

 

(2) workXL kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine dritte Rechtseinheit übertragen. Der auf Basis dieser AGB und sonstiger Vertragsunterlagen geschlossene Vertrag geht dann auf die dritte Rechtseinheit über und gilt im Verhältnis zwischen der dritten Rechtseinheit und dem Nutzer so weiter, wie er zwischen workXL und dem Nutzer gegolten hätte.

 

(3) Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Nutzung der in den AGB beschriebenen und durch die Niedersächsische Ausschreibungsdatenbank und dem Auftragsdienst zur Verfügung gestellten Leistungen von workXL.

 

(4) Der Nutzer der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragsdienstes verpflichtet sich,

· wahrheitsgetreue Angaben zu machen,

· bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten zu verstoßen,

· keine gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte einzustellen,

· keine Inhalte, die Viren oder andere Programme enthalten, oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzustellen,

· Geschäfte nur bei berechtigtem Interesse, insbesondere nicht zu Testzwecken zu tätigen,

· keine die Rechte Dritter verletzende Inhalte, in welcher Form auch immer, zu kommunizieren,

· erlangte Informationen in Form von Auftragsinformationen ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen; insbesondere ist eine weitere Verwertung, unabhängig vom Zweck, nicht erlaubt.

 

§ 7 Gewährleistungen

 

(1) workXL vermittelt Auftragsinformationen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern. workXL bietet keine Gewähr für Anzahl, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit von Auftragsinformationen.

 

(2) workXL übernimmt keine Gewährleistung, dass alle relevanten Auftragsinformationen weitergeleitet, bzw. für Auftragnehmer relevant sind.

 

(3) workXL übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen von Transaktionen, Aufträgen bzw. Vertragsabschlüssen zwischen Nutzern.

 

(4) workXL wird nicht Vertragspartei der durch Vermittlung zustande gekommenen Verträge. workXL übernimmt daher weder eine Gewährleistung für die Erfüllung vermittelter Verträge noch eine Gewährleistung mangelhaft erbrachten Dienstleistungen. workXL trifft keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

 

(5) workXL gewährleistet gegenüber dem Nutzer eine Verfügbarkeit der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragsdienstes von mindestens 96% im Jahresdurchschnitt. Nicht berücksichtigt werden solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von workXL beruhen.

 

§ 8 Haftung

 

(1) workXL haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Bestehen workXL bei Vertragsabschluss aufgrund der hier zu diesem Zeitpunkt bestehenden Umständen rechnen musste.

 

(2) workXL haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Insbesondere haftet workXL nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte von Anfragen, Ausschreibungen (privat oder öffentlich) sowie Angeboten.

 

(3) Soweit workXL Zugriff auf Datenbanken oder Dienste Dritter gewährt, haftet workXL weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bzw. Freiheit von Rechten Dritter bzgl. der durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen und Programme.

 

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

 

(5) Für Schäden innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt workXL keine Haftung.

 

(6) workXL übernimmt keine Haftung für vorübergehende technische Ausfälle des Auftragsdienstes. Dies gilt insbesondere im Falle eines Angriffs von Dritten auf den Auftragsservice.

 

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von workXL.

 

(8) workXL ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht von workXL stammenden Inhalten (bspw. Werbebanner) auf den Webseiten der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragsdienstes. Ebenso ist workXL nicht verantwortlich für die Inhalte von Webseiten, auf die die Niedersächsische Ausschreibungsdatenbank und der Auftragsdienst verweisen. Links, die in Antworten von Auftragnehmern auf Anfragen enthalten sind, werden von workXL nur stichprobenartig untersucht. Insofern übernimmt workXL gemäß § 5 Abs. 2 Teledienstgesetz keine Haftung für die Inhalte dieser Links.

 

§ 9 Datenschutz

 

(1) Der Nutzer wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 3 des Gesetzes über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) davon unterrichtet, dass workXL seine Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.

 

(2) workXL verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken oder zu Zwecken der Abwicklung von über die Niedersächsische Ausschreibungsdatenbank und den Ausschreibungsdienst zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht für die Leistungserfüllung des Auftragsdienstes erforderlich ist oder hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht und der Nutzer nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.

 

(3) Der Nutzer willigt darin ein, dass Nutzerdaten durch workXL erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, soweit dies zur Durchführung der vom Auftragsdienst angebotenen Dienste erforderlich ist.

 

(4) Stellt workXL das eigene System anderen Partnern bzw. Mitbetreibern zur Verfügung, die dieses in ihre Webseite integrieren, darf workXL die Daten von Nutzern, die sich im System von workXL anmelden, den jeweiligen Partner zur Verfügung stellen. Für Partner gelten dann die Bestimmungen zum Datenschutz entsprechend.

 

(5) workXL ist berechtigt zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung der Niedersächsischen Ausschreibungsdatenbank und des Auftragsdienstes und zur Bekämpfung von Missbrauch das Benutzungsverhalten von registrierten Nutzern zu beobachten und aufzuzeichnen. § 10 Absatz 1 gilt für solche Daten entsprechend.

 

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

 

(1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen workXL und den Nutzern findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Kaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

 

workXL AG, Oktober 2009